K31 eine Plage für Veteranen
Schützen mit dem Ordonnanzgewehr K13 dürfen ab dem 60. Altersjahr liegen aufgelegt schiessen. Da kann man ja eigentlich nichts einwenden, Sturmgewehrschützen schiessen schliesslich nichts anderes als aufgelegt.
Ich finde jedoch die Reglementierung über das Aufgelegt-Schiessen mit dem K31 eine absolute Frechheit. Schützen, die dem K31 treu bleiben wollen, haben nebst ihrer Schiesssportbekleidung noch eine Vorrichtung, um den K31 in Stellung zu bringen mitzuführen. Von umgebauten Wagenhebern bis hin zum eingebauten Schiessböckli ist alles zu sehen.
Ich finde, dass sich der Schweizerische Schiesssportverband mal ernsthaft mit diesem Thema befassen sollte. Und zwar so, dass der K31 wieder als Sportwaffe durch jung und alt benutzt werden kann.
Konkret denke ich an eine fest montierte Zweibeinstütze. Es gibt genügend Erfinder in der Schweiz (z.B. Wyss Waffen), die eine solche konstruieren und anbieten könnten.
Da der K31 der „Kaninchentöter“ unter all den Kriegswaffen ist, glaube ich an eine Zukunft für diese altgediente Sportwaffe. Ich nenne ihn bewusst „Sportwaffe“, weil ich es einen Witz finde, wenn man die aktuelle Armeewaffe (STGW90) als „Sportgerät“ bezeichnet.
Das Bild zeigt eine Standardstütze wie sie für den K31 angeboten wird.